Förderprogramme

Förderbanken in Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Baden-Württemberg im Vergleich

Förderbanken der Länder: NRW.BANK, SAB und L-Bank im Vergleich. Programme, EFRE-Anbindung und Antragswege für den Mittelstand in NRW, Sachsen und Baden-Württemberg.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Förderbanken der Länder NRW.BANK, SAB und L-Bank bündeln Landesdarlehen, Zuschüsse und Bürgschaften für mittelständische Unternehmen.
  • In Nordrhein-Westfalen vergibt die NRW.BANK Förderkredite und Zuschüsse, oft in Kombination mit EFRE-Mitteln.
  • In Sachsen ist die SAB zentrale Anlaufstelle für Landesprogramme und die Umsetzung des EFRE.
  • In Baden-Württemberg fördert die L-Bank mit Darlehen, Zuschüssen und Bürgschaften, etwa für Existenzgründungen und Digitalisierung.
  • Anträge laufen meist über die Hausbank oder direkt bei der Förderbank, die EFRE-Programme haben eigene Bewilligungsstellen.

Förderbanken der Länder: NRW.BANK, SAB und L-Bank im Überblick

Die Förderbanken der Länder sind die zentralen Institute, wenn Unternehmen Kapital aus Landesprogrammen nutzen wollen. Sie bündeln öffentliche Mittel, prüfen Förderfähigkeit und zahlen Darlehen oder Zuschüsse aus. In Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Baden-Württemberg heißen sie NRW.BANK, SAB und L-Bank. Jede hat eigene Schwerpunkte, Zielgruppen und Antragswege.

Die NRW.BANK arbeitet als Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Sie vergibt Kredite, übernimmt Bürgschaften und verwaltet EFRE-Mittel des Landes. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) ist die Förderbank für Sachsen. Sie setzt Landesprogramme um und ist zentrale Stelle für den EFRE in Sachsen. Die L-Bank ist die Förderbank für Baden-Württemberg. Sie bietet Darlehen, Zuschüsse und Bürgschaften für Unternehmen, Kommunen und Existenzgründer.

Alle drei Institute arbeiten mit Hausbanken zusammen. Wer Fördermittel beantragen will, braucht oft zuerst eine Bank, die den Antrag weiterleitet. Bei einigen Programmen ist die Förderbank selbst der direkte Ansprechpartner. Die Unterschiede liegen im Detail: Fördersätze, Zielgruppen, Fristen und Kombinierbarkeit mit Bundesprogrammen wie denen der KfW oder des BAFA.

Für Unternehmen lohnt der Blick auf die Landesförderung, weil sie oft mit Bundesmitteln kombiniert werden kann. Ein Digitalisierungsvorhaben lässt sich etwa über ein Landesdarlehen und einen Zuschuss aus einem Bundesprogramm finanzieren. Die Förderbanken der Länder beraten dazu, welche Kombination möglich ist.

NRW.BANK: Programme und Beratungswege in Nordrhein-Westfalen

Die NRW.BANK ist die Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie sitzt in Düsseldorf und Münster und vergibt Förderkredite an Unternehmen, Freiberufler und Existenzgründer. Ein Schwerpunkt liegt auf mittelständischen Betrieben, die Investitionen in Digitalisierung, Energieeffizienz oder Wachstum planen. Die Bank arbeitet nach dem Hausbankprinzip: Der Kreditantrag läuft über die Hausbank, die NRW.BANK refinanziert oder verbürgt.

Neben Darlehen bietet die NRW.BANK Zuschüsse und Bürgschaften. Für Existenzgründungen gibt es das NRW.BANK.Gründungskredit-Programm. Für Wachstumsvorhaben stehen Universalkredite bereit. Unternehmen können außerdem Bürgschaften beantragen, wenn Sicherheiten fehlen. Die Konditionen richten sich nach Programm, Laufzeit und Bonität.

EFRE NRW: Förderung einfach machen

Ein wichtiger Baustein ist der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). In Nordrhein-Westfalen läuft das EFRE/JTF-Programm 2021 bis 2027. Es fördert Projekte in den Bereichen Innovation, Digitalisierung, Klimaschutz und Stadtentwicklung. Das Programm will Förderung einfacher machen, etwa durch standardisierte Anträge und klare Fristen.

Details zum aktuellen EFRE/JTF-Programm 2021 bis 2027 und den Förderaufrufen stehen auf der Seite EFRE/JTF-Programm 2021 bis 2027: Förderung einfach machen.

Wer verstehen will, wie EFRE NRW funktioniert, findet eine Erklärung des Förderprogramms auf der Seite Wie EFRE NRW voranbringt: Das Förderprogramm verstehen. Dort werden Ziele, Förderschwerpunkte und die Rolle der NRW.BANK beschrieben. Unternehmen erfahren, welche Projekte förderfähig sind und welche Unterlagen sie einreichen müssen.

Antragswege bei der NRW.BANK

Der Antragsweg hängt vom Programm ab. Bei Hausbankprogrammen reicht das Unternehmen den Antrag über seine Bank ein. Die Hausbank prüft Bonität und leitet den Antrag an die NRW.BANK weiter. Bei EFRE-Projekten gibt es eigene Bewilligungsstellen, oft bei Bezirksregierungen oder der NRW.BANK selbst. Eine Beratung vor dem Antrag ist möglich, aber nicht bei jedem Programm verpflichtend.

Für Unternehmen ist wichtig: Die NRW.BANK entscheidet nicht allein über EFRE-Mittel. Die Bewilligung erfolgt durch die zuständige Stelle, etwa das Ministerium oder eine Bezirksregierung. Die Bank prüft die Förderfähigkeit und zahlt die Mittel aus. Wer unsicher ist, kann sich an die Förderberatung der NRW.BANK wenden. Dort erhalten Unternehmen eine erste Einschätzung, welches Programm passt.

SAB: Förderung in Sachsen mit EFRE und Landesprogrammen

Die Sächsische Aufbaubank (SAB) ist die Förderbank für den Freistaat Sachsen. Sie sitzt in Dresden und Leipzig und wickelt Landesprogramme sowie EFRE-Mittel ab. Die SAB ist zentrale Anlaufstelle für Unternehmen, die in Sachsen investieren wollen. Sie bietet Darlehen, Zuschüsse und Bürgschaften, oft in Kombination mit Bundesprogrammen.

Ein Schwerpunkt liegt auf der gewerblichen Wirtschaft. Die SAB fördert Existenzgründungen, Wachstum, Digitalisierung und Energieeffizienz. Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es spezielle Programme. Die Anträge laufen je nach Programm über die Hausbank oder direkt bei der SAB. Bei vielen Programmen ist eine Beratung bei der SAB oder einer Kammer möglich.

EFRE Sachsen: Leichte Sprache und Förderüberblick

Der EFRE in Sachsen wird von der SAB verwaltet. Das Programm fördert Projekte in den Bereichen Innovation, Klimaschutz, Bildung und Stadtentwicklung. Unternehmen können Zuschüsse für Investitionen erhalten, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Einen Überblick, was der Fonds fördert, bietet die Seite Was EFRE Sachsen fördert. Dort sind die Förderschwerpunkte und die zuständigen Stellen aufgeführt.

Für Unternehmen, die Informationen in einfacher Sprache suchen, gibt es die Seite EFRE-Förderung in Leichter Sprache. Sie erklärt die EFRE-Förderung in Leichter Sprache. Das hilft besonders bei der ersten Orientierung, ersetzt aber nicht die individuelle Beratung.

Antragswege bei der SAB

Die SAB hat für viele Programme ein Online-Portal. Unternehmen können dort Anträge stellen und Unterlagen hochladen. Bei Hausbankprogrammen muss zuerst die Hausbank zustimmen. Die SAB prüft dann die Förderfähigkeit und erteilt den Zuwendungsbescheid. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung der Verwendungsnachweise.

Ein typischer Ablauf: Unternehmen klärt die Förderfähigkeit, reicht den Antrag ein, erhält einen Bescheid und legt nach Abschluss die Nachweise vor. Die SAB bietet dazu Beratungstermine an. Wer unsicher ist, kann sich an die Förderberatung der SAB wenden. Dort wird geprüft, welches Programm zum Vorhaben passt.

L-Bank: Förderangebote für Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg nimmt die L-Bank die Aufgaben der Förderbank des Landes wahr. Sie sitzt in Karlsruhe und Stuttgart. Sie vergibt Darlehen, Zuschüsse und Bürgschaften an Unternehmen, Existenzgründer und Kommunen. Ein Schwerpunkt liegt auf der Mittelstandsfinanzierung. Die L-Bank arbeitet mit Hausbanken zusammen und refinanziert Kredite zu günstigen Konditionen.

Zu den Programmen gehören der Gründungs- und Wachstumskredit, der Innovationskredit und Zuschüsse für Digitalisierung. Auch Energieeffizienz und Klimaschutz werden gefördert. Die L-Bank bietet Bürgschaften, wenn Sicherheiten fehlen. Die Konditionen hängen von Programm, Laufzeit und Bonität ab.

Antragswege bei der L-Bank

Der Antrag läuft in der Regel über die Hausbank. Das Unternehmen reicht den Kreditantrag bei seiner Bank ein, die ihn an die L-Bank weiterleitet. Die L-Bank prüft die Förderfähigkeit und entscheidet über die Refinanzierung. Bei Zuschussprogrammen kann der Antrag direkt bei der L-Bank gestellt werden. Eine Beratung vor dem Antrag ist möglich.

Für Unternehmen ist wichtig, dass die L-Bank nicht allein über alle Programme entscheidet. Bei EFRE-Programmen in Baden-Württemberg gibt es eigene Bewilligungsstellen. Die L-Bank ist oft eingebunden, aber nicht immer die letzte Instanz. Wer Fördermittel beantragen will, sollte zuerst klären, welches Programm passt und welche Stelle zuständig ist.

Vergleich der Antragswege und Zuständigkeiten

Die drei Förderbanken ähneln sich im Grundprinzip: Sie vergeben öffentliche Mittel, arbeiten mit Hausbanken und prüfen die Förderfähigkeit. Die Unterschiede liegen in den Programmen, Zielgruppen und Antragswegen. In Nordrhein-Westfalen ist die NRW.BANK stark in EFRE-Projekte eingebunden. In Sachsen ist die SAB die zentrale Stelle für EFRE und Landesprogramme. In Baden-Württemberg bietet die L-Bank vor allem Hausbankprogramme und direkte Zuschüsse.

Ein weiterer Unterschied ist die Kombinierbarkeit mit Bundesprogrammen. Alle drei Förderbanken ermöglichen oft die Kombination mit KfW-Krediten oder BAFA-Zuschüssen. Die genauen Regeln stehen in den Programmbeschreibungen. Unternehmen sollten prüfen, ob eine Doppelförderung ausgeschlossen ist.

Antragswege im Detail

  1. Programm auswählen: Unternehmen prüfen, welches Landesprogramm zum Vorhaben passt. Dazu dienen die Webseiten der Förderbanken und die EFRE-Seiten.
  2. Förderfähigkeit klären: Die Förderbank oder Hausbank prüft, ob das Unternehmen und das Vorhaben die Kriterien erfüllen.
  3. Antrag einreichen: Bei Hausbankprogrammen reicht das Unternehmen den Antrag über die Bank ein. Bei EFRE-Programmen gibt es eigene Bewilligungsstellen.
  4. Bescheid abwarten: Die zuständige Stelle prüft den Antrag und erteilt einen Zuwendungsbescheid oder lehnt ab.
  5. Nachweise vorlegen: Nach Abschluss des Vorhabens müssen Verwendungsnachweise eingereicht werden, bevor die Auszahlung erfolgt.

Checkliste für den Antrag

  • Programm und Frist prüfen
  • Förderfähigkeit mit Hausbank oder Förderbank klären
  • Unterlagen zusammenstellen (Businessplan, Kostenplan, Nachweise)
  • Antrag über die vorgesehene Stelle einreichen
  • Bescheid prüfen und Auflagen beachten
  • Verwendungsnachweise fristgerecht einreichen

Tabelle: Programme, Zielgruppen und Einreichungswege der drei Förderbanken

Förderbank Beispielprogramm Zielgruppe Einreichungsweg
NRW.BANK NRW.BANK.Gründungskredit Existenzgründer, Mittelstand Über Hausbank
NRW.BANK EFRE/JTF 2021 bis 2027 Unternehmen, Kommunen Über Bewilligungsstelle
SAB Landesprogramm Digitalisierung KMU in Sachsen Über Hausbank oder SAB
SAB EFRE Sachsen Unternehmen, Forschung Über SAB
L-Bank Gründungs- und Wachstumskredit Existenzgründer, Mittelstand Über Hausbank
L-Bank Innovationskredit Unternehmen in BW Über Hausbank

Die Tabelle zeigt: Die Antragswege unterscheiden sich je nach Programm. Bei Hausbankprogrammen ist die Bank der erste Ansprechpartner. Bei EFRE-Programmen gibt es eigene Bewilligungsstellen. Unternehmen sollten vor dem Antrag klären, welche Stelle zuständig ist.

Häufige Fragen

Welche Förderbank ist für mein Unternehmen zuständig? Das hängt vom Standort ab. In Nordrhein-Westfalen ist es die NRW.BANK, in Sachsen die SAB, in Baden-Württemberg die L-Bank. Bei EFRE-Programmen kann eine andere Stelle zuständig sein.

Kann ich Landesförderung mit Bundesprogrammen kombinieren? Oft ja. Viele Programme lassen sich mit KfW-Krediten oder BAFA-Zuschüssen kombinieren. Die genauen Regeln stehen in den Programmbeschreibungen. Eine Doppelförderung ist meist ausgeschlossen.

Wo beantrage ich EFRE-Mittel in Sachsen? In Sachsen ist die SAB die zentrale Stelle für EFRE-Mittel. Einen Überblick und Hinweise in Leichter Sprache bietet die Seite Europa fördert Sachsen.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags? Die Dauer variiert je nach Programm und Vollständigkeit der Unterlagen. Sie kann einige Wochen bis mehrere Monate betragen. Eine frühzeitige Beratung hilft, Verzögerungen zu vermeiden.

Brauche ich für jeden Antrag eine Hausbank? Nein. Bei Hausbankprogrammen ja, bei EFRE-Programmen und einigen Zuschussprogrammen reicht der Antrag direkt bei der Förderbank oder Bewilligungsstelle.

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird? Sie können je nach Programm Widerspruch einlegen oder einen neuen Antrag stellen. Eine Beratung bei der Förderbank klärt, ob ein anderes Programm passt.

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